LKW-Verkehr

Saubere Luft für alle: Die Bremer Umweltzone

Seit Anfang 2009 gilt in der Stadt Bremen eine Umweltzonen-Regelung. Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem nur PKW und LKW unterwegs sein dürfen, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten und dies auch nachweisen können. Für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffaustoß (Emission) besteht ein Fahrverbot. Das betrifft hauptsächlich Diesel-Fahrzeuge und ältere ?Benziner? ohne geregelten Katalysator.

Um in die Umweltzone einfahren zu dürfen, benötigen Sie eine gültige Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug.

Weitere Informationen zur Bremer Umweltzone finden Sie hier.

Die wichtigsten Fragen zur Bremer Umweltzone

Was ist eine Umweltzone?

Die Umweltzone ist ein räumlich eingegrenztes Gebiet, das durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist. In der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge unterwegs sein, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (Emission) dürfen die Umweltzone nicht befahren.
Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Emissionen, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Zugleich soll damit ein Anreiz für eine beschleunigte und möglichst flächendeckende Flottenmodernisierung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern geschaffen werden.
Durch die Umweltzone soll die Luft der erweiterten Bremer Innenstadt verbessert, das gesundheitliche Risiko für die Menschen verringert und die Aufenthaltsqualität in der Stadt insgesamt erhöht werden.

Welches Gebiet umfasst die Umweltzone und wie erkenne ich sie?

Die Bremer Umweltzone umfasst die Stadtteile Altstadt und östliche Vorstadt sowie große Teile der Neustadt und einen kleinen Teil von Schwachhausen.

Karte der Umweltzone Bremen
Umgrenzung der Bremer Umweltzone
Beschilderung der Umweltzone

Die Grenzen der Umweltzone sind deutlich durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Das Zusatzschild gibt an, mit welcher Plakette die Einfahrt erlaubt ist. Ein Aufhebungsschild signalisiert das Ende der Umweltzone.

Die Bürgerweide und damit die Bremen Arena/Stadthalle und das Messezentrum bleiben über die Zufahrtswege Daniel-von-Büren-Straße, Friedrich-Rauers-Straße und die Falkenstraße, Kaufmannsmühlenkamp und Findorffstraße zugänglich.

Der Wohnmobilstellplatz ?Zum Kuhhirten? kann auf der Fahrtstrecke Friedrich-Ebert-Straße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg oder Doventor, Martinistraße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg angefahren und verlassen werden.

Wer darf in der Umweltzone fahren?

Grüne Schadstoffplakette
Grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4)

Seit 1. Juli 2011 dürfen nur noch Fahrzeuge (PKW und LKW) in die Umweltzone fahren, die eine grüne Plakette besitzen. Das heißt, die Fahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der Schadstoffgruppe 4 erfüllen.

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?

Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Wurde das Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachgerüstet, gibt dessen Zertifizierung Auskunft über die Schadstoffgruppe. Beim Bundesverkehrsministerium finden Sie hierzu umfassende Informationen.

Wieviel kostet die Plakette und woher bekomme ich sie?

Die Plakette kostet ab 5 Euro und wird bundesweit zum Beispiel von autorisierten Kfz-Fachwerkstätten, den technischen Überwachungsvereinen, den Zulassungsstellen oder von Automobilclubs ausgestellt. Dabei muss nur der Fahrzeugschein vorgelegt werden, ein Vorführen des Fahrzeugs ist nicht erforderlich. Sie können die Plaketten auch im Internet bei zahlreichen Anbietern bestellen.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in die Umweltzone fahre?

Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 Euro Bußgeld. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.

In welchen Ausnahmefällen darf ich ohne Plakette in die Umweltzone fahren?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Autos auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren dürfen. Die wichtigsten sind:

  • Historische Kraftfahrzeuge (Oldtimer) mit dem Zusatzkennzeichen »H«
  • Reisebusse im Gelegenheits- und Linienfernverkehr (befristet bis zum 31.12.2011)
  • Fahrzeuge mit roten Kennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen
  • Pkw von Gästen von Beherbergungsbetrieben, die in der Umweltzone liegen (nur mit sichtbar hinter der Frontscheibe abgelegter Buchungsbestätigung für den Aufenthaltszeitraum)

Jede Ausnahme vom Fahrverbot für Pkw und Lkw mit hohem Schadstoffausstoß verringert die Wirkung der Umweltzone. Ausnahmegenehmigungen werden daher nur nach genauer Prüfung erteilt und gelten in der Regel nicht länger als 18 Monate. Dennoch soll die Einrichtung einer Umweltzone nicht zu unzumutbaren wirtschaftlichen oder sozialen Belastungen führen. In diesen Fällen sieht die Umweltzonen-Regelung daher auch Ausnahmen vor. Diese können für ein einzelnes Ereignis (z. B. Arztbesuch) oder für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden. Ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Umweltzone erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und diese in Ihrem Antrag mit entsprechenden Nachweisen belegen. Geprüft wird der Antrag vom Amt für Straßen und Verkehr.

Alternative Wege in die Umweltzone

Nutzen Sie einfach die Park&Ride-Plätze außerhalb der Umweltzone. Parken Sie dort Ihr Auto, und fahren Sie mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen Nahverkehrs in die Innenstadt und die benachbarten Bereiche der Umweltzone.