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PKW-Verkehr

Saubere Luft für alle: Die Bremer Umweltzone

Seit Anfang 2009 gilt in der Stadt Bremen eine Umweltzonen-Regelung. Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem nur PKW und LKW unterwegs sein dürfen, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten und dies auch nachweisen können. Für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffaustoß (Emission) besteht ein Fahrverbot. Das betrifft hauptsächlich Diesel-Fahrzeuge und ältere „Benziner“ ohne geregelten Katalysator.

Um in die Umweltzone einfahren zu dürfen, benötigen Sie eine gültige Plakette oder eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug.

Weitere Informationen zur Bremer Umweltzone finden Sie hier.

 

Die wichtigsten Fragen zur Bremer Umweltzone

 

Was ist eine Umweltzone?

Die Umweltzone ist ein räumlich eingegrenztes Gebiet, das durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist. In der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge unterwegs sein, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (Emission) dürfen die Umweltzone nicht befahren.
Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Emissionen, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Zugleich soll damit ein Anreiz für eine beschleunigte und möglichst flächendeckende Flottenmodernisierung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern geschaffen werden.
Durch die Umweltzone soll die Luft der erweiterten Bremer Innenstadt verbessert, das gesundheitliche Risiko für die Menschen verringert und die Aufenthaltsqualität in der Stadt insgesamt erhöht werden.

Welches Gebiet umfasst die Umweltzone und wie erkenne ich sie?

Die Bremer Umweltzone umfasst die Stadtteile Altstadt und östliche Vorstadt sowie große Teile der Neustadt und einen kleinen Teil von Schwachhausen.

Karte der Umweltzone Bremen
Umgrenzung der Bremer Umweltzone

 

Die Grenzen der Umweltzone sind deutlich durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Das Zusatzschild gibt an, mit welcher Plakette die Einfahrt erlaubt ist. Ein Aufhebungsschild signalisiert das Ende der Umweltzone.

Beschilderung der Umweltzone

Die innerhalb der Umweltzone befindlichen Parkhäuser Ostertor/Kulturmeile, Stephani und Pressehaus bleiben auf direktem Weg über den Straßenzug Osterdeich, Tiefer, Martinistraße, Am Brill, Faulenstraße, Doventor (befristet bis 30.06.2011) bis zur Einfahrt in die Neuenstraße erreichbar.

Auch die Bürgerweide und damit der AWD-Dome/Stadthalle und das Messezentrum bleiben über die Zufahrtswege Daniel-von-Büren-Straße, Friedrich-Rauers-Straße und die Falkenstraße, Kaufmannsmühlenkamp und Findorffstraße zugänglich.

Der Wohnmobilstellplatz „Zum Kuhhirten“ kann auf der Fahrtstrecke Friedrich-Ebert-Straße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg oder Doventor, Martinistraße, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Werderstraße, Kuhhirtenweg angefahren und verlassen werden.

 

Wer darf in der Umweltzone fahren?

 

Stufe 1 (ab 1. Januar 2009):
Es dürfen alle Fahrzeuge (<acronym>LKW</acronym> und Pkw) in die Umweltzone fahren, die eine Plakette besitzen. Das heißt, die Fahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der Schadstoffgruppe 2 erfüllen.

 

Feinstaubplaketten 2009

Stufe 2 (ab 1. Januar 2010):

Es dürfen alle Fahrzeuge in die Umweltzone fahren, die eine gelbe oder grüne Plakette besitzen. Das bedeutet, die Fahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der Schadstoffgruppe 3 erfüllen.

Stufe 3 (ab 1. Juli 2011):

Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette, d. h. der Schadstoffgruppe 4, in die Umweltzone fahren

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?

Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Wurde das Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachgerüstet, gibt dessen Zertifizierung Auskunft über die Schadstoffgruppe. In der nachfolgenden Tabelle ist die Emissionsschlüsselnummer der Plakettenfarbe zugeordnet.

Wieviel kostet die Plakette und wo bekomme ich sie?

Die Plakette kostet ab 5 Euro und wird bundesweit zum Beispiel von autorisierten Kfz-Fachwerkstätten, den technischen Überwachungsvereinen, den Zulassungsstellen oder von Automobilclubs ausgestellt. Dabei muss nur der Fahrzeugschein vorgelegt werden, ein Vorführen des Fahrzeugs ist nicht erforderlich. Sie können die Plaketten auch im Internet bei zahlreichen Anbietern bestellen.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in die Umweltzone fahre?

Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 Euro Bußgeld. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.

In welchen Fällen darf ich ohne Plakette in die Umweltzone fahren?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Autos auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren dürfen. Die wichtigsten sind:

  • Historische Kraftfahrzeuge (Oldtimer) mit dem Zusatzkennzeichen »H«
  • Reisebusse im Gelegenheits- und Linienfernverkehr (befristet bis zum 31.12.2011)
  • Fahrzeuge mit roten Kennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen
  • Pkw von Gästen von Beherbergungsbetrieben, die in der Umweltzone liegen (nur mit sichtbar hinter der Frontscheibe abgelegter Buchungsbestätigung für den Aufenthaltszeitraum)

Wie komme ich in die Umweltzone, wenn ich weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung habe?

Nutzen Sie einfach die Park&Ride-Plätze außerhalb der Umweltzone. Parken Sie dort Ihr Auto, und fahren Sie mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen Nahverkehrs in die Innenstadt und die benachbarten Bereiche der Umweltzone.



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